Erste Wege zur Therapie

01.09.2007 11:46 (zuletzt bearbeitet: 15.02.2012 12:20)
#1 Erste Wege zur Therapie
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Admin

Erste Wege zur Therapie


Zunächst ist entscheidend, wie Sie versichert sind: Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, brauchen Sie einen Psychotherapeuten*, der über die Kassenzulassung verfügt. Die Regelungen bei privaten Versicherungen sind leider nicht einheitlich. Sie sollten daher sicherheitshalber direkt bei Ihrer Versicherung die Konditionen erfragen!

Adressen von Psychotherapeuten erhalten Sie an verschiedenen Stellen:

Direkt bei uns oder Sie recherchieren selbst. Wenn Sie im Verzeichnis nicht fündig werden bedeutet dies nicht, dass es bei Ihnen vor Ort keinen Therapeuten gibt!
Alle Kassen sind in einer Verinigung. Dort werden speziell die freien Therapieplätze von den Therapeuten etc. gemeldet/ausgeschrieben! mein Tipp www.kvb.de/

Gelbe Seiten: Adressen und Telefonnummern von Psychotherapeuten finden Sie auch im Branchenbuch Ihres Wohnortes. Allerdings erhalten Sie auf diesem Wege keine weiterführenden Hinweise zu den dort aufgeführten Therapeuten und Qualifikationen

Krankenkassen: Einige Krankenkassen führen Listen von Vertragsbehandlern; das sind bei den Kassen zugelassene psychologische Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätige Ärzte. Ein Anruf bei ihrer Krankenkasse lohnt sich immer!

Es ist sinnvoll, bei mehreren Therapeuten anzurufen und sich nach einem Termin für eine Probesitzung zu erkundigen. Zum einen haben viele Therapeuten Wartelisten und Sie erhöhen so Ihre Chancen, möglichst schnell einen Therapieplatz zu erhalten. Zum anderen haben Sie als Patient die Möglichkeit, zunächst einmal Probesitzungen in Anspruch zu nehmen um herauszufinden ob der Therapeut zu Ihnen passt (s. u.). Es ist durchaus üblich und empfehlenswert, sich auf mehrere Wartelisten setzen zu lassen.

mein Tipp Rufen Sie ruhig 2x an! Gelegendlich springt ein anderer aus seiner Thera ab! Und: Somit machen sie deutlich, dass der Therapiewunsch keine "Eintagsfliege" ist! Was wiederum dem Therapeuten die Sicherheit gibt, dass der Termin auch statt findet.

Um einen Termin bei einem Psychotherapeuten zu vereinbaren brauchen Sie nicht zwingend eine Überweisung Ihres Hausarztes. Sie können sich direkt an den Therapeuten wenden. Wenn Sie von Ihrem Hausarzt oder dem Arzt bei dem Sie die Praxisgebühr bereits entrichtet haben und eine Überweisung erhalten, müssen Sie beim Therapeuten keine Praxisgebühr mehr entrichten!

Die Probesitzungen gehen der eigentlichen Therapie voraus, die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Als gesetzlich versicherter Patient können Sie bei einer Verhaltenstherapie oder einer Tiefenpsychologischen Therapie bis zu 5, bei einer Psychoanalyse bis zu 8 Sitzungen pro Therapeut in Anspruch nehmen. Während dieser Sitzungen können Sie feststellen, ob zwischen Ihnen und dem Therapeuten die Chemie stimmt. Achten Sie auf Ihre innere Stimme! Wenn Sie sich gut aufgehoben fühlen, dann ist eine wichtige Vorraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt, wenn nicht sollten Sie einen anderen Therapeuten aufsuchen.

Während der Probesitzungen stellt der Therapeut die Erst-Diagnose. Die braucht Er/Sie um anfangen zu können. Wenn bei Ihnen eine psychische Störung mit Krankheitswert (z. B. Angsterkrankung, Depression, Essstörung) vorliegt, werden die Kosten für die folgende Psychotherapie von den Krankenkassen übernommen. Sollte bei Ihnen keine solche Diagnose vorliegen, haben Sie noch die Möglichkeit, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Diese bieten unter anderem Paarberatung oder Erziehungsberatung an. Diese Angebote zählen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Nach den probatorischen Sitzungen, jedoch bevor der Therapeut mit der eigentlichen Behandlung beginnt, müssen Sie einen Arzt, z. B. Ihren Hausarzt, aufsuchen. Dieser klärt ab, ob evtl. auch eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch zu behandeln ist.

Psychiater dürfen Medikamente Verschreiben! Psychologen nicht! Deshalb ist der Hausarzt Ihres Vertrauens wichtig!

*) Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Die Vertreterinnen dieser Berufsgruppen sind natürlich mitgemeint.
Gesetzes-Änderungder Leistungen von 1999

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Wer die Wahrheit finden will, muss einmal in seinem Leben das Gebäude seiner Wirklichkeit vollständig neu errichten.

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